Für die Aktionäre liegen die im Rahmen der Hauptversammlung zugänglich zu machenden vollständigen Unterlagen ab dem Zeitpunkt der Einberufung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft aus.
Für die Aktionäre liegen die im Rahmen der Hauptversammlung zugänglich zu machenden vollständigen Unterlagen ab dem Zeitpunkt der Einberufung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft aus.